Hausordnung
Bed & Breakfast Ravelin (Bindendes Element der Unterkunftsvereinbarung gemäß deutschem Recht – BGB)
Die folgenden Hausordnungen bilden ein integrales und bindendes Element der zwischen dem Gast und Bed & Breakfast Ravelin geschlossenen Unterkunftsvereinbarung (Beherbergungsvertrag).
Der Gast verpflichtet sich, diese Regeln einzuhalten und sieht darauf zu, dass Mitgäste und Besucher diese ebenfalls beachten.
1. Rauchverbot
Es ist strengstens verboten zu rauchen in den Zimmern und in allen Innenräumen der Unterkunft. Rauchen ist ausschließlich auf der zugewiesenen Außenfläche gestattet und darf keine Störung verursachen.
2. Verbot von Feiern und Zusammenkünften
Die Organisation von Feiern, Veranstaltungen, kommerziellen Aktivitäten oder anderen Zusammenkünften in der Unterkunft ist ausdrücklich verboten.
3. Verbot von Drogen
Das Gebrauchen, Besitzen, Herstellen oder Handeln mit Betäubungsmitteln in Widerspruch zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in und um die Unterkunft strengstens verboten.
4. Verbot von Prostitution und illegalen Aktivitäten
Das Anbieten oder Verrichten von Prostitution, Escort-Diensten oder anderen kommerziellen sexuellen Aktivitäten in der Unterkunft ist ausdrücklich verboten. Ebenso verboden sind alle anderen Aktivitäten, die gegen geltendes Recht und Ordnung verstossen.
5. Nachtruhe und Lärmbelästigung
Zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gilt eine verpflichtende Nachtruhe.
Der Gast hat sich bemühen zu müssen, jede Form von Lärmbelästigung zu vermeiden, die andere Gäste oder Umzüge stören könnte.
6. Ein- und Auscheckzeiten
Einchecken ist ausschließlich zwischen 15:00 und 21:00 Uhr möglich, es sei denn schriftlich anders vereinbart.
Auschecken muss spätestens um 11:00 Uhr erfolgen.
7. Sorgfaltspflicht
Der Gast ist verpflichtet, die Zimmer, Inventar, Sanitäreinrichtungen und technische Apparaturen sorgfältig und entsprechend ihrer Bestimmung zu verwenden. Mängel oder Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
8. Schwere Vertragsverletzung und sofortige Beendigung
Als schwere Vertragsverletzung gelten insbesondere:
- Verstoß gegen das Drogenverbot
- Verstoß gegen das Prostitutionverbot
- Das Begehen von Straftaten
- Vorsätzliche Beschädigung von Eigentum
- Schwere oder wiederholte Störungen
- Illegale oder kommerzielle Nutzung der Unterkunft
Bei Feststellung oder gerechtfertigtem Verdacht einer schweren Vertragsverletzung ist Bed & Breakfast Ravelin berechtigt, die Unterkunftsvereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Kündigung zu beenden, den Zugang zur Unterkunft zu verwehren, bereits gezahlte Beträge nicht zurückzuerstatten und Anzeige bei zuständigen Behörden zu erstatten. Eine solche Beendigung gibt kein Recht auf Schadensersatz an der Seite des Gastes.
Vertragsstrafen (Vertragszinsen)
Bei Verstoß gegen folgende Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig:
• Verstoß gegen das Rauchverbot: € 150,–
• Organisation von Feiern oder Zusammenkünften: € 250,–
• Schwere oder wiederholte Störung der Nachtruhe: € 100,–
• Nicht vereinbarte späte Auschecken: € 25,– pro angefangener Stunde
Diese Beträge gelten als forfaitäre Schadensersatz.
Der Gast behält sich gemäß § 309 Nr. 5 BGB vor, nachzuweisen, dass keine oder eine erheblich geringere Schäden entstanden sind.
Das Recht von Bed & Breakfast Ravelin, höhere tatsächliche entstandene Schäden zu verlangen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Volle Schadensersatzpflicht bei schwerer Vertragsverletzung
Bei schwerer Vertragsverletzung ist der Gast verpflichtet, alle direkten und indirekten Schäden gemäß § 280 BGB zu erstatten. Hierunter fallen insbesondere Herstellungs- und Ersatzkosten, spezialisierte Reinigungs- und Sanierungskosten, entgangene Umsätze wegen Unbrauchbarkeit der Zimmer, Entschädigung an andere Gäste, zusätzliche Personalkosten, Rechtskosten und Kosten des Rechtsverfahrens sowie Kosten aus Maßnahmen der Behörden.
Unbeschadet des Rechts auf höhere Schadensersatzpflicht wird bei schwerer Vertragsverletzung eine minimale forfaitäre Schadensersatzpflicht von € 500,– fällig.
Der Gast behält sich vor, nachzuweisen, dass keine oder geringere Schäden entstanden sind.