Hausregeln

Hausregeln Bed & Breakfast Ravelin

Willkommen bei Bed & Breakfast Ravelin. Um den Aufenthalt für alle Gäste angenehm, sicher und komfortabel zu gestalten, bitten wir Sie, die folgenden Hausregeln zu respektieren. Durch den Betritt der Unterkunft und den Aufenthalt im Bed & Breakfast Ravelin stimmen Sie diesen Hausregeln zu.

1. Allgemein 

Gäste sollten sich wie ein guter Vater/Mutter/Person verhalten und sorgfältig mit der Unterkunft, dem Inventar, den Einrichtungen und dem Eigentum von Bed & Breakfast Ravelin umgehen. 

Der Hauptgast ist für das Verhalten aller Mitgäste, Besucher, Kinder und Haustiere, die Teil der Reservierung sind, verantwortlich. 

Alle Anweisungen des Verwalters oder Eigentümers bezüglich Sicherheit, Ruhe, Hygiene oder einem reibungslosen Ablauf des Aufenthalts sollten sofort befolgt werden.

2. Check-in und Check-out 

Check-in ist zwischen 15:00 Uhr und 22:00 Uhr möglich, es sei denn, vorher wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Check-out sollte bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. 

Bei Überschreitung der Check-out-Zeit kann eine Gebühr erhoben werden.


3. Ruhe und Respekt

Wir bitten die Gäste, Rücksicht auf die Ruhe der Umgebung und der direkten Nachbarn zu nehmen.

Zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr gilt eine Nachtruhezeit. In diesem Zeitraum sollte Lärm vermieden werden.

Übermäßiger Lärm, laute Musik, Schreien oder anderes störendes Verhalten ist nicht erlaubt.

4. Rauchen 

Das Rauchen ist in allen Innenräumen von Bed & Breakfast Ravelin verboten. Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Außenstandorten erlaubt.

Zigarettenschachteln, Asche und anderer Abfall sollten ordentlich entsorgt werden.

5. Alkohol, Drogen und verbotene Substanzen

Verantwortungsvoller Alkoholkonsum ist erlaubt.

Die Verwendung, der Besitz, der Handel, die Herstellung oder das Vorhandensein illegaler Drogen, Betäubungsmittel oder anderer verbotener Substanzen ist nicht gestattet.

Wenn ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht, behält sich Bed & Breakfast Ravelin das Recht vor, die Polizei oder andere zuständige Behörden einzuschalten. 

6. Feiern und Veranstaltungen 

Feiern, Treffen, Veranstaltungen oder andere Aktivitäten, bei denen mehr Personen anwesend sind als bei der Reservierung registriert, sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Bed & Breakfast Ravelin nicht gestattet.


7. Besucher 

Besucher sind nur nach vorheriger Genehmigung von Bed & Breakfast Ravelin erlaubt. Nicht registrierte Personen dürfen nicht in der Unterkunft übernachten. Sollte dies dennoch der Fall sein, werden dafür Kosten berechnet

8. Haustiere 

Haustiere sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Der Besitzer bleibt vollständig für das Verhalten des Haustieres verantwortlich. 

Haustiere dürfen keinen Schaden an Gebäuden, Inventar, Garten oder Eigentum Dritter verursachen. 

Eventueller Schaden, Verschmutzung oder zusätzliche Reinigungskosten werden vollständig an den Gast weiterberechnet.

9. Elektrofahrzeuge

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist nur über die dafür von Bed & Breakfast Ravelin bereitgestellten Ladeeinrichtungen erlaubt. 

Das Laden von Elektroautos über Haushaltssteckdosen, Verlängerungskabel oder andere nicht dafür vorgesehene Einrichtungen ist nicht gestattet. Elektroautos dürfen ausschließlich über die dafür bestimmte Ladeeinrichtung von Bed & Breakfast Ravelin geladen werden. 

Elektrofahrräder können jedoch aufgeladen werden. Hierfür gibt es eine spezielle Lademöglichkeit im abgeschlossenen Fahrradraum. 

Die Verbrauchskosten werden separat nach dem damals geltenden Tarif in Rechnung gestellt und dies gilt nur für das Laden eines Autos, das Laden von Fahrrädern ist kostenlos.

Eventueller Schaden an Anlagen, Gebäuden oder Eigentum aufgrund falscher Ladung oder unsachgemäßer Nutzung geht vollständig zu Lasten des Gastes.

10. Sicherheit 

Offenes Feuer, Feuerwerk, Kerzen, Fackeln, Grillgeräte oder andere brandgefährliche Aktivitäten sind im Bed & Breakfast Ravelin nicht gestattet.  Wenn Sie die Option BBQ gebucht haben, wird sich Bed & Breakfast Ravelin darum kümmern.

Notausgänge, Fluchtwegen und Sicherheitseinrichtungen sollten immer frei zugänglich bleiben.

11. Schaden

Der Gast ist für alle Schäden haftbar, die während des Aufenthalts durch ihn selbst, Mitgäste, Besucher, Kinder oder Haustiere verursacht werden. Schäden sollten sofort gemeldet werden.

Bed & Breakfast Ravelin behält sich das Recht vor, Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- und Folgeschäden vollständig dem verantwortlichen Gast in Rechnung zu stellen.


12. Schwerwiegende Verstöße

Zu den schwerwiegenden Verstößen gehören unter anderem: 

Verursachung erheblicher Belästigung.
Organisation nicht erlaubter Feiern oder Veranstaltungen.
Zulassung nicht registrierter, übernachtender Gäste.
Verwendung oder Besitz illegaler Drogen.
Gewalt, Bedrohung, Einschüchterung oder diskriminierendes Verhalten.
Vorsätzliche Beschädigung von Eigentum.
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann Bed & Breakfast Ravelin den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung beenden, ohne bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten.

Zusätzlich behält sich Bed & Breakfast Ravelin das Recht vor, vollständigen Schadensersatz gemäß den geltenden Bestimmungen des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), einschließlich §280 BGB, zu verlangen.

13. Vertragsstrafen 

Unbeschadet des Rechts auf zusätzlichen Schadensersatz können die folgenden Vertragsstrafen verhängt werden:

Rauchen in einem Innenraum: 150,00 €
Nicht erlaubte Feier oder Veranstaltung: 1000,00 €
Wiederholte Lärmbelästigung nach Warnung: 100,00 €
Später Check-out: 25,00 € pro angebrochener Stunde

Diese Beträge gelten als Mindestentschädigung für die zusätzlichen Kosten und administrativen Belastungen, die dadurch entstehen.


14. Schlussbestimmungen 

Diese Hausregeln sind integraler Bestandteil jeder Reservierung und Vereinbarung mit Bed & Breakfast Ravelin.

Auf diese Hausregeln findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Hausregeln ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang wirksam.


Version 1.0 - 15. Dezember 2025